Die Bundesregierung hat in der Coronarkise unbegrenzte Hilfen zugesagt. Das Hilfsprogramm des Bundes besteht aus vier Säulen. Neben Kurzarbeitergeld, steuerlichen Liquiditätshilfen und der Stärkung des europäischen Zusammenhalts zählt hierzu ein Milliarden-Hilfsprogramm für Betriebe und Unternehmen.
Die Liquiditätshilfen werden über die staatliche Förderbank KfW bereitgestellt. Zwei bestehende Kreditprogramme werden ausgeweitet, ein Sonderprogramm wird zusätzlich aufgelegt. Die Risikoübernahme für kleine und mittlere Unternehmen beträgt bis zu 90 %.
Für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler werden zudem Soforthilfen (keine Kredite) gewährt.
Darüber hinaus bieten die EU sowie die einzelnen Bundesländer Hilfsprogramme an.
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Es handelt sich um eine Auswahl ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
Risikoübernahmen für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 90 % für kleine und mittlere Unternehmen und bis zu 80 % für Großunternehmen
Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
100 % Risiko-übernahme durch die KfW
Bis zu 800.000 Euro für Unter-nehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und bis zu 500.000 Euro für Unternehmen zwischen 10 und 50 Mitarbeitern
Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 90 % (kleine und mittlere Unternehmen) bzw. 80 % (Großunternehmen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken)
Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten
Voraussetzung ist eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie.
Der Zuschuss beträgt
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme.
Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird, maximal aber 7.500 Euro und wird als Vorschuss ausgezahlt.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.
Es handelt sich um eine Auswahl ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
1. Unsere Erstgespräche sind kostenfrei. Wir erteilen Ihnen erste Informationen zu Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder zur Corona-Krise.
2. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Liquiditätshilfen. Unser Honorar gestaltet sich hierbei erfolgsabhängig und ohne Risiko für Sie. Wir berechnen für die Hilfe bei der Antragstellung 250 € (zzgl. USt) sowie 0,5 % der gewährten Kreditsumme bzw. 5 % des gewährten Zuschusses. Sollte der Kredit bzw. der Zuschuss nicht zustandekommen, werden die 250 € zurückerstattet.
3. Zu unseren weiteren Leistungen zählen Beratungen entlang des Lebenszyklusses eines Unternehmens. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Hauptseite.
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Unser Hauptsitz befindet sich in Leipzig. Allerdings bieten wir unsere Leistungen bundesweit an und garantieren persönliche Besprechungen bei Ihnen vor Ort. Näheres über das Unternehmen erfahren Sie in der Rubrik "Über Uns". Aber es geht hier nicht um uns, sondern um Sie. Ihre Bedürfnisse, Ihre Projekte, Ihre Organisation. Daher ist unsere Mission zuerst Ihre Mission.